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ACHTUNG! Nach dem neuen Corona-Infektionsschutzgesetz dürfen Begleitpersonen von Patienten ab dem 24.11.21 Arztpraxen nur noch mit tagesaktuellem Corona-Antigen-Schnelltest betreten! Dieser muss vorgelegt und in der Arztpraxis gespeichert werden! Dies gilt auch für komplett geimpfte Personen! Wir bitten dies zu beachten!